Nahezu jeden Monat gibt es Änderungen, die für zahlreiche Bürger mehr oder weniger interessant sind. Im August 2021 gibt es ganz besonders viele Veränderungen. Angefangen von einem Kinderfreizeitbonus über mehr Zeit für die Steuererklärung bis hin zur mehr Schülern und Studierenden, die eine Berechtigung für das Bafög erhalten.

Abgabe der Steuererklärung: Zeit bis zum 31. Oktober

Schon im vergangenen Jahr hat man die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung von vorher 31. Mai auf 31. Juli verlängert. Jetzt wird der Abgabetermin noch einmal um drei Monate hinausgeschoben.

Steuerpflichtige müssen ihre Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr (2020) daher spätestens am 31. Oktober dieses Jahres einreichen.

Mehr Förderberechtigte für Bafög

Ab August findet eine Anhebung des Elternfreibetrages statt, der wiederum die Basis zum Ermitteln der Ausbildungsförderung (Bafög) ist. Dies hat zur Folge, dass mehr Schüler und Studierende in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

An der Höhe ändert sich allerdings nichts. Der maximale Förderbetrag beläuft sich nach wie vor auf 861 Euro monatlich bzw. 832 Euro pro Monat bei einer schulischen Ausbildung.

Personalausweis: Mehr Sicherheitsmerkmale

Ab August erhalten die neuen Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland ein etwas anderes Aussehen. Neben einem zusätzlichen EU-Symbol werden zukünftig ferner auf dem entsprechenden Chip zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert.

Damit geht der Ausweis einen weiteren Schritt in Richtung Biometrie, die in einigen Ländern schon viele Jahre als zusätzliches Sicherheitsmerkmal zur Identität üblich ist.

Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro

Alle Familien mit einem relativ niedrigen Einkommen erhalten einmalig einen sogenannten Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Kind am 1. August noch minderjährig ist, Familien Hartz IV beziehen, Anspruch auf Wohngeld oder einen Kinderzuschlag haben.

Zu diesem Zweck stehen insgesamt rund 270 Millionen Euro zur Verfügung. Den Antrag müssen die entsprechenden Familien bei der Familienkasse stellen.

Neues Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz tritt in Kraft

Ein viel diskutiertes Gesetz tritt im August ebenfalls in Kraft, nämlich das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz. Damit wird nach zwei Jahren eine Richtlinie der EU umgesetzt, die aus dem Jahre 2019 stammt.

Im Wesentlichen haben danach nun Onlineplattformen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht illegal und missbräuchlich hochladen. Geschieht dies, müssen zukünftig die Plattformen für solche illegalen Uploads haften.

Zuzahlung für Physiotherapie künftig sofort fällig

Bei einer Physiotherapie-Behandlung ist es – trotz Kassenrezept – üblich, dass Patienten einmalig eine Zuzahlung entrichten müssen. Ab August ist vorgeschrieben, dass diese Zuzahlung nicht irgendwann erfolgen kann, sondern bereits mit dem ersten Termin der Behandlung vorgenommen werden muss.

Sollte man die Behandlung vorzeitig beenden, gibt es allerdings zumindest das Recht auf eine teilweise Erstattung der bereits geleisteten Zuzahlung, wie mdr.de schreibt.

Anerkennung von mehr Berufskrankheiten

Eine weitere Änderung im kommenden Monat betrifft das Register für Berufskrankheiten und die damit zusammenhängende Berufskrankheitenverordnung. Hier sind zukünftig weitere Erkrankungen im Katalog.

Dazu zählen in erster Linie Lungenkrebs durch Passivrauchen und Hüftgelenksarthrose durch Heben oder Tragen über viele Jahre hinweg. Dabei ist sehr genau definiert, welche Voraussetzungen bezüglich der zwei neuen Krankheiten erfüllt sein müssen.

Verbot von Glyphosat bei Hobbygärtnern

Eine weitere Änderung betrifft Hobbygärtner. Sie dürfen künftig kein Glyphosat mehr für den Privatverbrauch, insbesondere zur Unkrautvernichtung, einsetzen. Der Einsatz von Glyphosat auf Spiel- und Sportplätzen sowie in Parks soll künftig ebenfalls verboten sein. Die Nutzung des Unkrautvernichters auf Acker- und Grünland soll nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein.

Navi-Pflicht für Taxis

Taxifahrer müssen zukünftig keine Ortskundeprüfung mehr ablegen, dafür aber in ihren Fahrzeug ein Navi haben. Dabei soll es sich um „ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät“ handeln.

veröffentlicht von Jörn

Jörn Brien ist Chefredakteur und Betreiber von Die Wirtschaftsnews – deinem Ratgeber für Aktien und Kryptowährungen. Der Journalist arbeitet(e) für verschiedene namhafte Publikationen in Deutschland und Österreich, darunter Golem, Kurier, t3n, e-media, Futurezone und pressetext. Darüber hinaus betreibt er den Online-Buchshop Meine Buchhandlung Wien und mehrere Facebook-Gruppen sowie Blogs.